Für den mit Ihnen (nachfolgend werden Sie Mieter genannt) abzuschließenden Beherbergungsvertrag gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, die durch die Campingplatzordnung und die aktuellen Preislisten ergänzt und konkretisiert werden. Bei widersprüchlichen Regelungen gelten somit die Mietvertragsbedingungen, im Übrigen jedoch ergänzt durch diese Geschäftsbedingungen. ANMELDUNG Anmeldungen sind nach Bestätigung schriftlich oder E-Mail durch den Campingplatz Ferienpark Teutoburger Wald verbindlich. Der in der Rechnung ausgewiesene Anzahlungsbetrag ist zu den ausgewiesenen Terminen fällig und zahlbar, der restliche Rechnungsbetrag muss spätestens 30 Tagen vor Anreisetag bzw. am ausgeschriebenen Termin bei der Campingplatzverwaltung eingegangen sein. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Überlassung gebuchter Leistungen. ANWB Key-, ADAC-, Camping Key-, Bestdeal-, und ACSI CC Karte die einen Rabatt beanspruchen möchten (sofern ein Vertrag zwischen dem Vermieter und der Organisation besteht), müssen ihren Mitgliedsausweis bei der Anreise vorlegen. Eine nachträgliche Rabattgewährung ist andernfalls leider nicht möglich. Für Saison- sowie Spezial- und Sonderangebote gelten bereits günstigere Konditionen. Eine zusätzliche Rabattgewährung scheidet in diesen Fällen aus. VERTRAGSÄNDERUNG, RÜCKTRITT Vertragsänderungen sind vorbehaltlich mit der Zustimmung des Vermieters möglich. Nach bestätigter Reservierung entsteht hierfür jedoch ein Vertrag. Im Fall des Rücktritts hat der Mieter kein Anspruch auf eine Entschädigung. AN- UND ABREISE (Feriencamping) Die Anreise kann ab 14.00 Uhr und bis 20.00 Uhr erfolgen. Im Fall einer frühen oder verspäteter Anreise einfach mit der Campingplatzverwaltung absprechen. Die Abreise muss bis 11.00 Uhr erfolgen (Abreise Mietobjekte bis 10:30 Uhr). Bei der Abreise ist der Standplatz sauber und unbeschädigt zurückzugeben. Bei verspäteter Abreise ist der Vermieter berechtigt Kosten einer zusätzlichen Übernachtung zu berechnen. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Kostenerstattung. Bitte melden Sie sich vor der Abreise bei der Campingplatzverwaltung ab. Bei Anreise erhält jeder Mieter ein Informationsblatt und auf Wunsch weiteres wie Fahrradkarten, Ausflugsziele, Einkaufsmöglichkeiten etc. VERTRAGSSTÖRUNG DURCH HÖHERE GEWALT Bei Vertragsstörungen durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemi, Pandemie), steht jedem Vertragspartner eine Umbuchung zu, auf das Saison- Jahr oder die darauffolgende Saison. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Wir bitten bei jedem Vertragsabschluss eine Reiserücktrittsversicherung ab zu schließen. BESUCHER Grundsätzlich darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz nutzen. Besucher (Tages- und Übernachtungsgäste, auch Kurzbesucher) sind willkommen, jedoch vor dem Betreten des Platzes bei der Campingplatzverwaltung anzumelden und abzurechnen. Es ist ein Übernachtungsentgelt gemäß Preisliste zu entrichten. Informieren Sie Ihre Gäste über die Campingplatzordnung. Der Mieter haftet kostenpflichtig dafür, dass Kurzbesucher und Tagesgäste den Platz bis spätestens 22.00 Uhr unaufgefordert verlassen. Die Besucherfahrzeuge sind auf unserem Parkplatz vor der Schranke zu parken. Reisende unter 18 Jahren, die unterwegs sind, müssen einen Erwachsenen oder ein Elternteil bei sich haben. Jugendliche unter 18 Jahren ohne Elternteil oder ohne Begleitung ein Erwachsene Person sind bei uns nicht geduldet. Einfahrtsberechtigung Jedem Mieter erhält pro Stellplatz eine eine Goldene Zugangskarte für die Bedienung der Schrankanlage. Die Schranke ist nach Programmierung kein 24 Stunden pro Tag nutzbar. Sehe das Informationsblatt. Außerhalb der Öffnungszeiten, bei Notfällen (z.B. Arzteinsatz) müssen sie sich an der Rezeption melden, für solche Fälle ist die Rezeption 24/7 erreichbar. Bei Verlust oder Beschädigung der Schranken- oder Duschkarte Fällte eine Endschädigungsgebühr von 20,- € an. HAFTUNG DES VERMIETERS Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet er, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für Personen- und Sachschäden – auch gegenüber Dritten, insbesondere Besuchern des Mieters – ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden infolge einer Unterbrechung der Stromzufuhr, infolge höherer Gewalt und für Schäden an Fahrzeugen, Wohnwagen oder anderen Sachen. Hilfe bei Rangieren mit einem Zugfahrzeug des Platzes kann aus Versicherungsgründen nicht gegeben werden. HAFTUNG DES MIETERS Der Mieter ist verpflichtet, vorstehende Haftungsvereinbarung (Haftung des Vermieters) an die in seinem Haushalt lebenden und andere Personen weiterzugeben, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Campingplatz aufhalten. Bei Verstoß hiergegen hat er den Vermieter im Rahmen des Haftungsausschlusses von Ansprüchen Dritter freizustellen und ist dem Vermieter ggf. ersatzverpflichtet. Beschädigungen des vermieteten Platzes und Schäden an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzgeländes sind dem Vermieter oder seinen Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Für durch schuldhaft verspätete Anzeigen verursachte Schäden haftet der Mieter. Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache und Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzgeländes, die durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Obhut- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Das gilt in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, seine Besucher, von ihm beauftragte Handwerker oder sonstige Dritte, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Campingplatzgelände aufhalten, verursacht worden sind. Auf dem gesamten Gelände des Campingplatz Ferienpark Teutoburger Wald ist Anleinpflicht für Hunde vorgeschrieben und Hundehalter müssen den Hundekot entfernen. Bei grundsätzlich übertreten von diese Regeln wird das Mietvertrag ohne Mietrückgabe beendet. MEHRERE MIETER Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Die Mieter bevollmächtigen sich untereinander in der Weise, dass jeder von ihnen allein berechtigt ist, Willenserklärungen, z.B. Kündigungen, mit Wirkung für alle entgegenzunehmen. Die Vollmacht ist aus wichtigem Grund schriftlich widerruflich. IMPRESSUM ANSCHRIFTEN UND BANKVERBINDUNG Ferienpark Teutoburgerwald GmbH Volksbank Bad Salzuflen eG , IBAN: DE19 4829 1490 0110 1110 00 BIC : GEN0DEM1BSU NL: RABO Bank IBAN: NL25 RABO 0103 5329 43 BIC: RABO NL24 Handelsregister Amtsgericht Lemgo HRB 5566 MwSt Nummer: DE233932533 Ferienpark Teutoburgerwald GmbH Badeanstaltsweg 4, D-32683 Barntrup Tel : +49 5263 2221 Geschäftsführer : W. Seijsener info@ferienparkteutoburgerwald.de